Psychotherapie Glück

Psycho­therapie Glück

für Kinder und Jugend­liche

 

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Willkommen

bei der Privatpraxis für Verhaltenstherapie Glück in Penzberg


Über mich

Meine Weiterbildung zur Kinder- und Jugend­lichen­psycho­therapeutin erfolgte nach abgeschlossenem Studium (Fachrichtung Sonder­pädagogik / Sprach­heil­pädagogik; Neuro­psychologie und Psycho­linguistik) ab 2013 am "CIP München" (Centrum für integrative Psycho­therapie).

Approbierte Kinder- und Jugend­lichen­psycho­therapeutin in eigener, privater Praxis seit 2020 (seit 2015 Patiente­narbeit und diverse Praktika im Rahmen der Weiterbildung am CIP).

Qualitäts­sicherung betreibe ich sowohl durch die regelmäßige (und anonymisierte) Fall­besprechung in Supervisions- und Intervisions­gruppen mit erfahrenen Kollegen, sowie durch regel­mäßige Fort- und Weiter­bildungen.

Leistungs­spektrum


Ich behandle Kinder und Jugendliche jedes Alters. Gerade bei jüngeren Kindern kann es sinnvoll sein, die Eltern oder andere Bezugs­personen intensiv in den therapeutischen Prozess miteinzu­be­ziehen.

Bei Jugendlichen ab 15 Jahren hingegen werden die Eltern nur mit ausdrücklichem Einverständnis des/der Jugend­lichen inhaltlich mit in den Therapie­prozess miteinbezogen. Voraussetzung für eine ambulante Therapie ist jedoch immer das Einverständnis aller Sorgeberechtigten.

Je nach Alter kommen in der Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie spielerische Elemente und eine alters­gerechte Erklärung und Umsetzung von thera­peutischen Methoden zum Tragen.
Besonders wichtig ist dabei eine gute, vertrauens­volle thera­peutische Bezieh­ung. Daher lege ich viel Wert auf eine wohlwollende und wert­schätzende Atmo­sphäre.

Was ist Verhaltenstherapie?

Verhaltens­therapie ist ein wissen­schaftlich anerkanntes, von den Kranken­kassen erstattungs­fähiges Richt­linien­verfahren, dessen Wirk­samkeit bei einer Vielzahl von psychischen Störungen belegt ist. Allen Methoden der Verhaltens­therapie ist gemeinsam, dass die Hilfe zur Selbsthilfe im Mittelpunkt steht.

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Verhalten auf unter­schiedliche Art und Weise gelernt wird und daher auch wieder „verlernbar“ ist. Unter Verhalten wird nicht nur sichtbares Verhalten, sondern ebenso Denken, Fühlen und körperliche Wahr­nehmung ver­standen. Der Mensch wird in seiner Ganz­heit wahrgenommen.

 


Ziel aller Interventionen ist es, dem Patienten, nachdem er Einsicht in Ursachen und Entstehung seiner Problematik gewonnen hat, neue Methoden an die Hand zu geben, mit denen er seine Schwierig­keiten wirk­sam bewältigen kann.

Außerdem werden in der Verhaltens­therapie Bedingungen aufgedeckt und verändert, die das Problem im "Hier und Jetzt" aufrecht­erhalten. Die Wirksam­keit der verwendeten Ver­fahren ist bei den meisten psychischen Störungen wissenschaftlich gut belegt. Verhaltens­therapie kann bei Erwach­senen, Kindern und Jugend­lichen sowie in Einzel- und Gruppen­therapie angewendet werden.

Meine Approbation als Kinder- und Jugend­lichen­psycho­therapeutin ver­pflicht­et mich dazu, alle psychisch, emotional sowie psycho­soma­tisch bedingten Krank­heiten, Leidens­zustände und Verhaltens­störungen mit wissen­schaftlich fundierten Methoden zu behandeln.

 


Welche Störungs­bilder werden behandelt?

 

  • Lern- und Leistungsstörungen
  • Emotionale Störungen
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Aufmerksamkeitsstörungen (ADS) mit und ohne Hyperaktivität
  • Ticstörungen
  • Angststörungen
  • Zwänge
  • Depressive Störungen
  • Belastungsreaktionen
  • Mutismus
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Autismus
  • Essstörungen
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Einnässen und Einkoten
  • Bindungsstörungen
  • Selbstverletzendes Verhalten und Suizidalität

Wann sollte man professionelle psycho­therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen?

Pauschal ist das schwer zu beantworten. Aber immer dann, wenn eine Person über einen längeren Zeitraum leidet und das Lebensgefühl und die Lebensqualität dadurch deutlich eingeschränkt werden, ist es sinnvoll, sich Hilfe zu holen. Oft haben die Kinder und ihre Familien auch schon probiert, selbst Lösungen zu finden, sind damit aber noch nicht so recht weitergekommen. Allgemein gilt natürlich - lieber nicht zu lange warten.

Wie vereinbare ich einen Termin? Was sollte ich mitbringen?

Eine Anfrage für ein Erst­gespräch kann direkt per Mail gestellt werden. Oft­mals wird der Erst­termin natürlich durch die Eltern organisiert, die bei diesem auch dabei sein sollten (bei Jugend­lichen ist die Anwesenheit der Eltern nicht immer zwingend erforderlich). Während dieses Erst­kontaktes klären wir zuerst das Anliegen sowie grund­legende Fragen und besprechen dann das weitere Vorgehen. Sinnvoll kann es sein, Schul­zeugnisse, ärztliche / thera­peutische Vor­berichte etc. bereits mitzubringen. Eine Überweisung des Kinderarztes/ Hausarztes ist nicht notwendig.

 

 

Therapieablauf


  • Erstgespräch
    Zunächst vereinbaren wir über E-Mail oder Telefon ein Kennenlern­gespräch und klären erste Fragen. Im Erst­gespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich kann Ihnen – neben einer ersten diagnostischen Einschätzung – eine Empfehlung aussprechen, welche Art von Therapie für Ihr Kind geeignet sein könnte. Zudem klären wir alle Fragen zum weiteren organi­satorischen und inhalt­lichen Ablauf.
  • Diagnostikphase/ Probatorik
    In den weiteren, sogenannten „probatorischen“ Sitzungen, haben wir Zeit, uns einen Überblick über die bestehenden Schwierigkeiten und mögliche therapeutische Ansätze zu verschaffen. Am Ende dieser „Schnupper­stunden“ haben wir einen Plan, welche Ziele mit welchen Methoden erreichbar sind, welche Ressourcen Sie und Ihr Kind mitbringen und wie die individuelle Therapie für Ihr Kind aussehen kann. Die probatorischen Sitzungen dienen außerdem dem Aufbau einer vertrauens­vollen, therapeutischen Beziehung, der bio­graphischen Anamnese und der Diagnose­stellung. Die Diagnostik findet sowohl im Gespräch als auch über Fragebögen statt.
  • Behandlungsphase / Therapie
    Am Ende der probatorischen Sitzungen und bei geeigneter Therapeut-Patient-Passung wird die endgültige Ent­scheidung über den Beginn der Psycho­therapie gefällt. Falls notwendig, stelle ich einen Antrag auf Kosten­über­nahme bei Ihrer Kranken­versicher­ung bzw. Beihilfe­stelle. In der Regel ist dafür eine medizinische Abklärung durch Ihren Kinderarzt oder Psychiater erforderlich, der den sogenannten Konsiliar­bericht anfertigt. Die Kranken­versicher­ungen und Bei­hilfen bewillig­en ein individuell unterschied­liches Sitzungs­kontingent mit Sitzungen von 50 Minuten, die idealerweise in wöchent­licher Frequenz stattfinden. Wie lange eine Therapie dauert, hängt von der Schwere der Problematik ab. Möglich sind: Akuttherapie (bis zu 12 Stunden), Kurzzeit­therapie (bis zu 24 Stunden), Langzeittherapie (zwischen 60 u. 80 Stunden)
  • Nachsorge/Rezidivprophylaxe
    Zum Ausschleichen der Therapie und bei geringerer Symptom­belastung können die Sitzungen auch nieder­frequent stattfinden, z.B. 14-tägig.

Wer bezahlt die Therapie?


  • Private Kranken­versicherungen & Beihilfe
    In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psycho­therapie vollständig oder zumindest anteilig von den privaten Kranken­versicherungen und Beihilfe­stellen übernommen. Die Erstattungs­höhe und das Sitzungs­kontingent können je nach Vertrags­konditionen variieren. Es empfiehlt sich daher, die individuellen Vertrags­bedingungen bereits vor Aufnahme der Psycho­therapie zu klären.
    Die Honorar­höhe für Psycho­therapie richtet sich nach den festgelegten Sätzen der Gebühren­ordnung für Psycho­therapeuten (GOP). Die Kosten für eine Therapie­stunde à 50 Minuten variieren je nach Schwierig­keit, Zeit­aufwand und Umständen bei der Ausführung normaler­weise zwischen 109,30€ und 153,00 €.

    Je nach Notwendigkeit kommen gerade zu Beginn der Psycho­therapie Kosten für Diagnostik, bio­graphische Anamnese oder Bericht­erstellung hinzu. Die ersten fünf Sitzungen – sogenannte probatorische Sitzungen – werden in der Regel ohne vorherige Bewilligung übernommen, danach muss meist ein Antrag auf Kosten­übernahme gestellt werden. Ich unterstütze Sie gern bei allen Fragen und Formalitäten zu Kosten­übernahme und Beantrag­ung.
  • Gesetzliche Kranken­versicherungen
    Leider habe ich in meiner Praxis nicht die Möglichkeit, mit gesetzlich ver­sicherten Patienten abzu­rechnen. Bitte wenden Sie sich für einen Therapie­platz an einen Psycho­therapeuten mit Kassen­zulassung. Bei der Suche nach einem Therapeuten kann Sie die Koordi­nations­stelle Psycho­therapie der Kassen­ärztlichen Ver­einigung Bayerns (KVB) unterstützen.
  • Selbstzahler
    Unabhängig von Ihrer Kranken­versicherung können Sie die Kosten für eine ambulante Psycho­therapie Ihres Kindes natürlich auch selbst über­nehmen. Viele Selbst­zahler schätzen die völlige Diskretion, der die Psycho­therapie dann unterliegt. Als Selbst­zahler entfallen für Sie sämtliche Formalitäten zu Beantragung der Therapie und die Behandlung bleibt absolut anonym. Die Therapie wird auch hier nach der Gebühren­ordnung für Psycho­therapie (GOP) abgerechnet. Die Kosten für eine Therapie­stunde a 50 Minuten variieren je nach Schwierigkeit, Zeit­aufwand und Um­ständen bei der Ausführung normaler­weise zwischen 109,30€ und 153,00€. Je nach Notwendig­keit können gerade zu Beginn der Psycho­therapie Kosten für Diagnostik, bio­graphische Ana­mnese oder Bericht­stellung hinzu­kommen.

Kontakt & Impressum


Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Privatpraxis für Psychotherapie

Phillipstr. 10
82377 Penzberg
nähe Innenstadt Penzberg



Buslinie 374

Haltestelle Phillipstr

08856 - 90 78 815






Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Praxis für Psychotherapie Glück
Phillipstr. 10
82377 Penzberg

Vertreten durch:
Stephanie Glück

Kontakt:
Telefon: 08856-9078815
E-Mail: e-mail

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